Unser Name identifiziert sich in erster Linie mit dem bayerischen
Reinheitsgebot, das im Jahr 1516 in Ingolstadt für alle bayerischen
Brauer zum Gesetz deklariert wurde.
Es wurde am Georgi-Tag, dem 23. April 1516, beim Landständetag
(einem Treffen der damaligen Vertreter des Adels, der kirchlichen
Prälaten und Abgesandten der Städte und Märkte) durch die
beiden damals Bayern gemeinsam regierenden Herzöge Wilhelm
IV. und seinen jüngeren Bruder, Ludwig X., erlassen und ist
heute noch die älteste, gültige Lebensmittel rechtliche Vorschrift
der Welt. Bereits in sehr viel früheren Jahren war die Unsitte
eingerissen, dem Bier allerlei Zutaten bei zu mengen, die
seinen Geschmack oder seine berauschende Wirkung verstärken
sollten, ohne dafür auf die teuren Zutaten Hopfen und Malz
angewiesen zu sein. Gesundheitsschädliche Nebenwirkungen wurden
dabei oftmals billigend in Kauf genommen, so dass sich der
Landshuter Stadtrat bereits am 7.11.1486 dazu gezwungen sah,
eine „Ordnung des Bräuens“ zu veranlassen. Der unmittelbare
Vorläufer des Reinheitsgebotes von 1516 ist jedoch eine im
Jahr 1493 durch Herzog Georg den Reichen – für das damals
von ihm regierte Teilherzogtum Niederbayern – erlassene „Biersatzordnung“
die die Bierproduktion auf die Rohstoffe Malz, Hopfen und
Wasser beschränkte. Ein weiteres Ziel dieser Verordnung war
es allerdings auch, den Bürgern preiswertes und bekömmliches
Bier zu verschaffen, und durch die Bevorzugung der Gerste
andere Getreidesorten, die zur Brotbereitung wichtig waren,
zu schützen.
Getreu diesen Grundsätzen schenken wir im „Brauhaus 1516“
nur ausgesuchte Biere aus und servieren unseren Gästen nur
frisch zubereitete Speisen aus qualitativ hochwertigen Zutaten.
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